Die Stadt Burgdorf hat einen 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2026 vorgelegt, zu dem die Verwaltung eine Beschlussvorlage mit einer 2. Änderungsliste eingebracht hat. Die Vorlage fasst die seit der ursprünglichen Haushaltsplanung eingetretenen Änderungen zusammen und zeigt insbesondere Anpassungen im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt auf.
Im Ergebnishaushalt erhöhte sich der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis um 229.500 Euro auf insgesamt 33.791.100 Euro. Das außerordentliche Ergebnis bleibt unverändert gegenüber dem Stand des 1. Nachtragshaushalts. Die Veränderungen im ordentlichen Ergebnis spiegeln sich auch im Finanzhaushalt wider. So stieg der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit um denselben Betrag auf nunmehr minus 25.317.900 Euro an.
Beim Saldo der Investitionstätigkeit verringerten sich die Ausgaben um 265.000 Euro, wodurch sich dieser auf minus 23.648.200 Euro reduzierte. Entsprechend sank auch der Darlehensbedarf für Investitionen auf diesen Betrag. Die Nettoneuverschuldung, dargestellt durch den Saldo aus Finanzierungstätigkeit, reduzierte sich auf 18.856.200 Euro.
Darüber hinaus wurde der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um 18.000 Euro auf 4.168.000 Euro erhöht. Als Folge der aktuellen Haushaltslage wurde ebenfalls der in der Nachtragshaushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag für Liquiditätskredite von 45.880.000 Euro auf 46.109.500 Euro angehoben.
Der Nachtragshaushalt wird im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten am Montag, 9. März, im Verwaltungsausschuss am Dienstag, 17. März, und im Rat der Stadt am Donnerstag, 19. März 2026 beraten und beschlossen.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: 2. Änderungsliste Nachtrag 2026 , Vorlage.
